Samstag, 8. September 2012

Arbeitslosigkeit und Nebenjob, worauf muss man achten?



Personen, die arbeitslos gemeldet sind, ist es heutzutage durchaus erlaubt nebenbei gewisse Stunden pro Woche zu arbeiten und dadurch etwas Geld dazu zu verdienen. Man muss aber einige Regeln einhalten, um nicht in Schwierigkeiten zu kommen und schlimmstenfalls die Ansprüche auf das Arbeitslosengeld zu verlieren.


Arbeitslosigkeit und Nebenjob: Was ist zu beachten?


Man unterscheidet zwischen dem Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II, welches im Jahr 2005 eingeführt wurde.

Arbeitslosengeld


Arbeitslos gemeldete Personen müssen sofort und ohne weitere Aufforderung den Nebenjob beim zuständigen Arbeitsamt melden. Es darf außerdem nicht mehr als 15 Stunden pro Woche nebenbei gearbeitet werden, um das Arbeitslosengeld weiterhin ausbezahlt zu bekommen.

Personen, die mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten und zur selben Zeit arbeitslos gemeldet sind verlieren jegliche Ansprüche an Arbeitslosengeld. Bei einer Wochenarbeitszeit von 15 oder weniger Stunden wird das zuständige Amt über eine eventuelle Kürzung des Arbeitslosengeldes entscheiden.

Zu beachten ist das auch Beziehern von Arbeitslosengeld stehen bei Ausübung einer Nebentätigkeit Freibeträge zu, dieser liegt im Moment bei 165 Euro pro Monat.

Arbeitslosengeld II


Wie bereits angesprochen wird seit Anfang 2005 zwischen dem Arbeitslosengeld und dem Arbeitslosengeld II unterschieden. Das Arbeitslosengeld II ist die Ablöse der bisherigen Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe. Personen die diese Art der Bezüge erhalten haben ebenfalls die Möglichkeit durch eine Nebenbeschäftigung die Haushaltskasse aufzubessern. Auch hier gilt, dass diese Nebenbeschäftigung sofort beim zuständigen Arbeitsamt gemeldet werden muss.

Der Unterschied zum Arbeitslosengeld liegt darin, dass es hier keine Einschränkungen betreffend der Arbeitsstunden pro Woche gibt. Die Freibetragsgrenze liegt hier bei 100 Euro im Monat die zum Arbeitslosengeld II dazuverdient werden dürfen.

Sollte man mehr als 100 Euro im Monat dazu verdienen, wird der Betrag zu 80 Prozent mit den Bezügen des Arbeitslosengeldes II gegen verrechnet. Nähere Informationen über Freibetragsgrenzen und Nebenverdienst bei Arbeitslosigkeit kann das zuständige Arbeitsamt erteilen.

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